ÖQZ-24 Qualitätszertifikat

Die „Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung der Zertifizierung nach dem Österreichischen Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24)“ wurde vom Sozialministerium gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich sowie den Wohlfahrtsträgern entwickelt. Im Mittelpunkt der Richtlinien steht eine gelingende und stabile Betreuungssituation für Kundinnen und Kunden, Angehörige und Betreuungskräfte in Zusammenarbeit mit den Vermittlungsagenturen.

Eine qualitäts-, personen- und serviceorientierte Vermittlungsagentur achtet auf die Ausgewogenheit der Interessen zwischen Kundinnen und Kunden, Angehörigen, Betreuungskräften und der Agenturtätigkeit zum Wohle der betreuten Person und zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Übernommene Verpflichtungen werden nach den Grundsätzen der Vertragstreue, Transparenz und Professionalität erfüllt.

Der Mehrwert einer zertifizierten Agentur

Folgenden Nutzen können sich Kundinnen und Kunden erwarten:

  • Transparenz in den Verträgen und Leistungen ist gewährleistet.
  • Klare Rahmenbedingungen für die PersonenbetreuerInnen sind definiert.
  • Qualitätssicherung durch Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen vor Beginn der Betreuung sowie mindestens einmal im Quartal. Damit ist sichergestellt, dass die über die Betreuung hinausgehenden pflegerischen Aufgaben und Erfordernisse gesetzeskonform durch Pflegefachkräfte begutachtet und umgesetzt werden.
  • Ein umfangreicher Notfallplan liegt vor, damit alle Beteiligten rasch reagieren können.
  • Die Vermittlungsagentur kümmert sich bei auftretenden Differenzen zwischen der betreuten Person und den Betreuungspersonen um eine rasche und nachhaltige Lösung.
  • Bei Ausfall der Betreuungsperson wird ein Ersatz binnen 3 Werktagen gestellt.

Das Verfahren der Zertifizierung

Die Vermittlungsagentur wird intensiv auf die Zertifizierung vorbereitet und beschreibt die wesentlichen Prozesse der Vermittlungstätigkeit sowie der Qualitätssicherung. Danach erfolgt die Überprüfung der eingereichten Unterlagen, welche die Richtlinien des Sozialministeriums vorsehen.

Ein/e Zertifizierer/in überprüft die Vermittlungsagentur in den Geschäftsräumlichkeiten, danach werden auch zwei nach bestimmten Kriterien ausgewählte Kundinnen und Kunden überprüft. Vor Ort im Haushalt wird geprüft, ob die Angaben der Agentur den Tatsachen entsprechen und die Rahmenbedingungen auch für die Betreuungspersonen, wie vertraglich vereinbart, vorzufinden sind. Diese Besuche erfolgen selbstverständlich nur nach Zustimmung der betroffenen Personen und Betreuerinnen bzw. Betreuer.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält die Agentur das ÖQZ-24 Qualitätszertifikat, welches drei Jahre gültig ist. Nach eineinhalb Jahren erfolgt eine Zwischenüberprüfung.