45 Jahre Erfahrung in der Krankenpflege machen den Unterschied aus.
Für einen professionelleren Weg in der Pflege unserer PatientInnen und einer besseren Betreuung Ihrer Familien.
Die BAB&BAB AKUTHAUSKRANKENPFLEGE umsorgt und begleitet Sie umfassend und nimmt Ihnen viele Sorgen und Wege ab, damit Sie sich wieder ausschließlich auf den sozialen Umgang mit Ihren Lieben konzentrieren können:
Allgemeine Informationen zur Förderung der 24 Stunden Betreuung (alle Bundesländer):
Das Sozialministerium bzw. das Bundesland Niederösterreich haben ein Förderungsmodell entwickelt mit denen Leistungen an pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gewährt werden können. Dadurch soll eine teilweise Kostenübernahme der 24 Stunden Pflege gewährleistet werden.
Die Förderung der Beschäftigung einer selbständig tätigen Betreuungskraft beträgt € 800,00 pro Monat, wenn sie mindestens 28 Tage am Stück von ihr betreut werden.
Voraussetzungen für eine Förderung
Für den zu Pflegenden:
Der Bedarf einer 24 Stunden Betreuung muss gegeben sein.
Pflegestufe:
Ein Zuschuss kann erst ab Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz gewährt werden (Ausnahme: Das Bundesand Niederösterreich fördert auch die Pflegestufen 1 und 2 bei einem vorhandenen Demenzgutachten)
Einkommensgrenze:
Das monatliche Einkommen der pflegebedürftigen Person darf den Betrag von € 2.500 netto für die volle Förderung beziehungsweise € 3.000 netto für eine anteilsmäßige Förderung nicht übersteigen.
Die Einkommensgrenze erhöht sich um € 400 pro unterhaltsberechtigten Angehörigen bzw. um € 600 bei Angehörigen mit Behinderung.
Sonderzahlungen wie Pflegegeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe werden nicht zum Monatseinkommen hinzugerechnet.
Ein etwaiges Vermögen der zu betreuenden Person wird nicht berücksichtigt.
Für die Betreuungsperson:
Das Gewerbe der Personenbetreuung ist ein freies Gewerbe und bedarf keiner Ausbildung.
Eine Betreuungsperson, welche von unserer Agentur vermittelt wird, muss jedoch über mindestens eine der folgenden Voraussetzungen besitzen.
oder
oder
Diese delegierten Tätigkeiten werden von uns in der Regel monatlich, jedoch mindestens einmal im Quartal durch eine Pflegevisite einer diplomierten- Pflegefachkraft überwacht und dokumentiert.
Die elektronisch-digital unterstützte Pflegevisite kann Ihnen auf Wunsch zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.
Für weitere Informationen über die Voraussetzungen verweisen wir auf https://www.sozialministeriumservice.at/site/Finanzielles/Pflegeunterstuetzungen/24_Stunden_Betreuung/
In Niederösterreich wird im Bedarfsfall die Förderung bereits ab Pflegegeldstufe 1 gewährt, wenn eine dementielle Erkrankung nachgewiesen werden kann. Dafür ist entweder ein fachärztliches Gutachten oder das detaillierte Pflegegeldgutachten erforderlich.
Nähere Informationen finden sie hier: http://www.noe.gv.at/noe/Pflege/NOe_Modell_zur_24-Stunden-Betreuung.html
Das Land Burgenland erhöht im Bedarfsfall die monatliche Förderung von € 550 auf bis zu € 800 in Sonderfällen.
Nähere Informationen finden sie hier: https://www.burgenland.at/themen/pflege/24-stunden-betreuung/zusaetzliche-landesfoerderung-fuer-die-24-stunden-betreuung/
1 . PersonenbetreuerInnen dürfen folgende einfache Betreuungstätigkeiten durchführen:
PersonenbetreuerInnen brauchen hierfür keine spezifische Ausbildung
2. Sofern keine medizinischen bzw. pflegerischen Gründe dagegensprechen, dürfen PersonenbetreuerInnen auch die folgenden Tätigkeiten durchführen:
PersonenbetreuerInnen brauchen hierfür eine Ausbildung adäquat zu jener der Heimhilfe
WICHTIG: Ob pflegerische Gründe gegen die Ausübung dieser Tätigkeiten sprechen, sollten Sie mit einer diplomierten Pflegefachkraft klären.
Gibt es pflegerische Gründe, die gegen eine eigenständige Ausübung bestimmter Tätigkeiten durch Personenbetreuer sprechen, müssen diese von einer Ärztin/einem Arzt oder von einer diplomierten Pflegefachkraft delegiert / übertragen werden.
3. Folgende Tätigkeiten dürfen PersonenbetreuerInnen nicht tun, außer die Tätigkeiten wurde Ihnen von einer diplomierten Pflegefachkraft bzw. einer Ärztin/einem Arzt delegiert/übertragen:
PersonenbetreuerInnen brauchen hierfür eine schriftliche Anordnung pflegerischer Tätigkeiten (Delegation) durch eine Diplompflegefachkraft.
Die „Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung der Zertifizierung nach dem Österreichischen Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24)“ wurde vom Sozialministerium gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich sowie den Wohlfahrtsträgern entwickelt. Im Mittelpunkt der Richtlinien steht eine gelingende und stabile Betreuungssituation für Kundinnen und Kunden, Angehörige und Betreuungskräfte in Zusammenarbeit mit den Vermittlungsagenturen.
Eine qualitäts-, personen- und serviceorientierte Vermittlungsagentur achtet auf die Ausgewogenheit der Interessen zwischen Kundinnen und Kunden, Angehörigen, Betreuungskräften und der Agenturtätigkeit zum Wohle der betreuten Person und zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Übernommene Verpflichtungen werden nach den Grundsätzen der Vertragstreue, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Der Mehrwert einer zertifizierten Agentur
Folgenden Nutzen können sich Kundinnen und Kunden erwarten:
Das Verfahren der Zertifizierung
Die Vermittlungsagentur wird intensiv auf die Zertifizierung vorbereitet und beschreibt die wesentlichen Prozesse der Vermittlungstätigkeit sowie der Qualitätssicherung. Danach erfolgt die Überprüfung der eingereichten Unterlagen, welche die Richtlinien des Sozialministeriums vorsehen.
Ein/e Zertifizierer/in überprüft die Vermittlungsagentur in den Geschäftsräumlichkeiten, danach werden auch zwei nach bestimmten Kriterien ausgewählte Kundinnen und Kunden überprüft. Vor Ort im Haushalt wird geprüft, ob die Angaben der Agentur den Tatsachen entsprechen und die Rahmenbedingungen auch für die Betreuungspersonen, wie vertraglich vereinbart, vorzufinden sind. Diese Besuche erfolgen selbstverständlich nur nach Zustimmung der betroffenen Personen und Betreuerinnen bzw. Betreuer.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält die Agentur das ÖQZ-24 Qualitätszertifikat, welches drei Jahre gültig ist. Nach eineinhalb Jahren erfolgt eine Zwischenüberprüfung.
Die qualitätsorientierten Betreuungsorganisationen sind in der Berufsgruppe der Personenbetreuer in der Wirtschaftskammer organisiert. Hier geht es zur offiziellen Informationsbroschüre der Wirtschaftskammer Niederösterreich mit umfassenden Informationen, gültig für die 24-Stunden-Betreuung in ganz Österreich.
Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über Förderungen und Anforderungen zu informieren.
Die Dokumente stehen unten für Sie zum Download / Ansicht bereit.
Für genaue Informationen kontaktieren Sie uns bitte direkt!
Antrag Landesförderung der 24h Betreuung
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24 Richtlinie Noe Modell 24h Betreuung
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Informationsblatt Pflegegeld 2018
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Infoblatt Förderung Burgenland
Zusätzliche Landesförderung für die 24-Stunden-Betreuung
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