AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Agentur für Krankenpflege und Personenbetreuung
AKUTHAUSKRANKENPFLEGE
BAB&BAB
Baborsky, Ges.n.b.R

Präambel

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der B&B enthalten Informationen über organisatorische Abläufe und Vertragsverbindlichkeiten.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Tarife geregelt und aktuelle Preislisten (in der Beilage) angeführt. Die Leistungen der B&B unterliegen grundsätzlich keiner öffentlichen Förderung und werden für alle Menschen, unabhängig vom Einkommen, gleich berechnet. Sollten öffentliche Förderungen erzielt werden, kommen diese den Klienten zugute. Die finanzielle Eigenleistung der Klienten ist von der Art und dem Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen abhängig.

Auftragsbestätigung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Auftragsbestätigung mit Kostenübersicht sind die Grundlage der Vereinbarung zwischen der B&B und dem Klienten. Diese Vereinbarung kann von beiden Vertragsteilen nach Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen mit Ablauf des Kalendermonats beendet werden. Die Leistungseinstellung von B&B ist erst nach 10 Tagen Zahlungsverzug zulässig. Nur die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung wird verrechnet. Umstände, die eine baldige Beendigung von Leistungen von B&B (bzw. von Betreuern) naheliegend erscheinen lassen, sind seitens des Klienten ehestmöglich an B&B (möglichst über die/die für den Klienten zuständige Case und Care Manager/in) zu melden.

Falls sich der Pflegebedarf verändert, wird die Leistung angepasst. In einem solchen Fall wird eine neue Auftragsbestätigung unterfertigt.

Personalbereitstellung

Die von B&B sorgfältig ausgewählten und organisierten Betreuungspersonen besitzen eine Gewerbeberechtigung als Personenbetreuer. Die Betreuer arbeiten auf selbständiger Basis. Die Verrechnung und Bezahlung für die Betreuung wird über B&B treuhändig abgewickelt. Die direkte Bezahlung an den/die Betreuer ist vereinbarungsgemäß ausgeschlossen. Ein Wechsel der/des Betreuerin/Betreuers kann aus persönlichen Gründen sowohl über Ersuchen der Klienten, als auch über Ersuchen der/des Betreuerin/Betreuers erfolgen. Die vertraglich vereinbarten Fristen sind hierbei einzuhalten. B&B behält sich vor, Personenbetreuer, die den pflegerischen Vorgaben, bedingt durch die Delegation einer Diplomierten Pflegefachkraft, nicht gerecht werden, unverzüglich diese Delegation durch die erteilende Diplomierte Fachkraft wieder zu entziehen. B&B wird in Vertretung des Klienten bei einem Wechsel der/des Betreuerin/Betreuers die Zahlung des Anreisetages, nicht jedoch die Zahlung des Abreisetages vereinbaren. Dadurch erfolgen keine Doppelzahlungen. Bei einem etwaigen unerwarteten Ausfall einer Betreuungsperson wird innerhalb von 3 Tagen ein Ersatz durch B&B organisiert.

Stundenweise Betreuung

Die Tagesbetreuung richtet sich nach dem allgemeinen Stundensatz laut Kostenvereinbarung. Ab einer Inanspruchnahme von 3 Tagen pro Woche ist diesbezüglich eine Pauschalvereinbarung möglich. Für die stundenweise Betreuung werden die Zeiten mit dem Klienten vorab vereinbart. Die Stunden werden in vollen 60-Minuten Einheiten bewertet und verrechnet. Die von dem Klienten unterzeichnete Stundenaufzeichnung der/des Betreuerin/Betreuers dient B&B als Verrechnungsgrundlage.

Die Reisekosten, Sozialversicherungsbeiträge und Abgaben an das Finanzamt der/des Betreuerin/Betreuers sind vom Personenbetreuer selbst zu tragen.

Rechnungslegung/Tarife

Die Kosten für die 24h Betreuung sind durch den Klienten jeweils für einen Monat im Voraus zu bezahlen. Sollte nicht die volle Betreuungsleistung innerhalb dieses Zeitraumes in Anspruch genommen werden, z.B. bei vorübergehendem Krankenhausaufenthalt oder bei Beendigung der Betreuung infolge von Ableben des Klienten, wird der anteilige Vorauszahlungsbetrag gutgeschrieben oder auf Wunsch auch rückerstattet. Für die stundenweise Betreuung erfolgt die Bezahlung am Ende des Monats. Als Basis für die stundenweise Abrechnung werden die abgezeichneten/genehmigten, B&B übermittelten, Einsatzlisten herangezogen.

Sonn – und Feiertage
B&B verrechnet an den Klienten bis auf Widerruf keine Sonn – und Feiertagszulage.
Am 25.12., 26.12., 01.01. und am Ostersonntag wird ein Zuschlag von 100% verrechnet.

Die angeführten Tarife für Agenturgebühren, Pflegevisiten und Med.-HKP Leistungen erhöhen bzw. verringern sich jeweils am 1. Jänner entsprechend dem Verbraucherpreisindex VPI. Als Maß für die Wertbeständigkeit der Tarife dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index.

Zahlungsmodalitäten

Die Zahlungen an B&B für die treuhändige Abwicklung von Drittleistungen sowie den Eigenaufwand sind mittels Bank-Überweisung zu leisten. Für die Abwicklung der Treuhandkontoverrechnung wird monatlich ein Unkostenbeitrag von € 5,00 in Rechnung gestellt.

Die Bezahlung an die/den Betreuerin/Betreuer durch B&B erfolgt für den Klienten treuhändig und kann daher erst nach Erhalt der Zahlung von B&B an die/den Betreuerin/Betreuer weitergeleitet werden. Die pünktliche Zahlung ist erforderlich, um die Leistungserbringung aufrecht erhalten zu können. Die Auszahlung des Honorars an das Betreuungsunternehmen wird frühestens aber am letzten Tag der Leistungserbringung auf das Konto des Betreuungsunternehmen zur Überweisung gebracht, beziehungsweise auf Wunsch vom Betreuungsunternehmen gegen einen Unkostenbetrag von € 30,00 in bar ausbezahlt. Wird eine Barauszahlung gewünscht, so ist eine Schriftliche Meldung an BAB&BAB mindestens 5 Werktage vor dem Auszahlungstermin erforderlich.

Mahnwesen

Das Mahnwesen von B&B ist auf 7 Tage Zahlungsverzug abgestellt. Ab der Mahnung werden € 25,– an Mahnspesen sowie 4% vom Rechnungsbetrag monatlich an Verzugszinsen, für B&B Leistungen und die selbständigen Betreuungsleistungen Dritter, zusätzlich eingefordert. Mit selbständigen Betreuern besteht die Vereinbarung, dass diese ihre Leistungen bei 10 Tagen Zahlungsverzug einstellen dürfen.

B&B ist ebenfalls berechtigt, ihre Leistungen bei 10 Tagen Zahlungsverzug einzustellen, ohne für nachteilige Folgen zu haften.

Haftung

B&B ist bemüht und bestrebt ihre Leistungen auf höchstem Niveau zu erbringen. Betreuer, die über Vermittlung/Organisation von B&B direkt und selbständig für Klienten tätig werden, benennt B&B aufgrund der Auswahl verlässlicher Partner.

Fehlleistungen können zwar weitgehend eingeschränkt, aber nie ganz ausgeschlossen werden. B&B ist in der Verhinderung von Fehlleistungen durch für den Klienten tätige Betreuer wesentlich auf rechtzeitige und exakte Informationen des Klienten angewiesen, um welche B&B ersucht. B&B hat sich gegenüber Betreuern für die Anliegen des Klienten einzusetzen. Für B&B besteht eine Patientenhaftpflichtversicherung.

Dokumentation

B&B unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung. Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Führung einer Pflegedokumentation. B&B Mitarbeiter sowie Betreuer unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht.

Kündigungsfrist für eine Qualitätssicherung in der medizinischen Hauskrankenpflege

Eine Kündigung muss bis zum 15. eines Kalendermonats schriftlich bei der BAB&BAB Baborsky Ges.n.b.R eingelangt sein, danach endet sie mit dem letzten Tag des Folgemonats und beinhaltet noch eine zahlungspflichtige Abschlussbegutachtung inklusive Dokumentation des Patientenstatus.

Kündigungsfristen für einen Vermittlungsvertrag, Betreuungsvertrag oder Organisationsvertag.

Ein erteilter Auftrag (Auftragsbestätigung) sowie Vermittlungsvertrag, Betreuungsvertrag oder Organisationsvertrag kann von allen Vertragsteilen (auch bei einem befristeten Vertragsverhältnis) jeweils unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats aufgelöst werden. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.

BAB&BAB Ges.n.b.R.